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Wichtige Informationen für Polizeibewerber (m/w/d)

Gemäß den gültigen Bewerbungsrichtlinien für den Polizeidienst in Nordrhein-Westfalen müssen Bewerber (m/w/d) bis zum 01.07. des Einstellungsjahres das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze oder alternativ das „Deutsches Schwimmabzeichen in Gold“ besitzen. Das erworbene Abzeichen darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als vierundzwanzig Monate sein.

Für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze veranschlagen wir einen Ausbildungszeitraum von 5 – 6 Wochen und für die Deutschen Schwimmabzeichen in Gold einen Ausbildungszeitraum von 4 Wochen. Um gewährleisten zu können, dass Sie rechtzeitig den Nachweis für das Rettungsschwimmabzeichen haben, sollten sie sich bis Mitte April des Einstellungsjahres angemeldet haben.

Zum Beginn der Ausbildung sind vorzulegen:

Für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen zusätzlich:

  • einen Nachweis einer Ausbildung in „Erster Hilfe“ nicht älter als zwei Jahre,

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