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Lehrkräfte im Punkt Rettungsschwimmausbildung  oder extra Punkt über Baderegeln.

Rettungsfähigkeit im Bereich der Schulen in NRW

Zielgruppen:
  • Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
  • Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG
    Fachkräfte von Anstellungsträgern in Ganztagsschulen und weitere geeignete externe Fachkräfte mit nachgewiesenen Qualifikationen, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind.

Der Begriff der Rettungsfähigkeit im Bereich der der Schule ist in einem Erlass geregelt. Die BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW) 18–23 Nr. 2 wurde am 26.11.2014 neu geregelt und ist ab dem 01.12.2014 gültig.

Für den Bereich "Bewegen im Wasser – Schwimmen" wird u.a. definiert, dass für die einzelnen Schwimmstätten Nachweise der Rettungsfähigkeit erforderlich sind. 

Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.

An der Durchführung des Schwimmens im Schulsport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind. 

Die Rettungsfähigkeit sind für die verschiedenen Schwimmstätten sind unterschiedlich definiert.

Ansprechpartner für die Fortbildung bei der DLRG OG Höxter:

Hans-Joachim Brömer

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Quelle

Teil 1 dieser Rechtsgrundlagen zum Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ definiert den Geltungsbereich und den Lehrkräftebegriff sowie alle weiteren allgemeinen Rahmenbedingungen des sicherheitsförderlichen Schulsports (allgemeine fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte, Organisation und Aufsicht, Übungsstätte, persönliche Ausstattung und Ausrüstung, Sportgeräte, Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe am Unfallort, Hilfskräfteeinsatz).

http://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und-gesundheitsfoerderung/erlass-sicherheitsfoerderung-im-schulsport/teil-i.html

Die im Teil 2 aufgeführten Rechtsgrundlagen zum Erlass Sicherheitsförderung im Schulsport regeln und erläutern die sicherheitsrelevanten Aspekte der einzelnen Bewegungsfelder und Sportbereiche im Schulsport. Dort werden verbindliche Aussagen
- zu den fachlichen Voraussetzungen der Lehrkraft,
- zur Organisation und Aufsicht sowie
- zur persönlichen Ausstattung und Ausrüstung
bezogen auf die jeweilige sportliche Aktivität erläutert.

http://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und-gesundheitsfoerderung/erlass-sicherheitsfoerderung-im-schulsport/teil-ii.html

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Erlass (FAQ):

http://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und-gesundheitsfoerderung/erlass-sicherheitsfoerderung-im-schulsport/faq.html

Zum Beginn der Ausbildung sind vorzulegen:
  • eine Nachweis einer Ausbildung in „Erster Hilfe“ nicht älter als zwei Jahre,
  • Selbsterklärung zum Gesundheitszustand,

ohne diese Unterlagen ist eine Teilnahme an der Ausbildung nicht möglich!

Eine Ausbildung ist nur nach einer vorangehenden Anmeldung per Email direkt bei der DLRG Ortsgruppe Höxter möglich.

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