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Ausbildungsinhalte der „Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte“

Die Rettungsfähigkeit ist für die verschiedenen Schwimmstätten unterschiedlich definiert:

 

Bei einer Wassertiefe bis zu 1,20 m:

  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • eine Person schleppen und,
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen.

 

Bei einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m:

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • ca. 10 m weit tauchen,
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen.

 

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